Direktvermarktung von Lebensmitteln ab Hof
Planen Sie als landwirtschaftlicher Betrieb eine Direktvermarktung von Lebensmitteln tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch und Eier? Dann müssen Sie dies beim Landratsamt München dem Sachgebiet…
Große Wärmepumpen oder Kühlanlagen betreiben
Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Kühlanlage mit Nutzung des Grundwassers betreiben möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit anregen
Für Fragen und Anregungen rund um das Thema Verkehrssicherheit steht Ihnen das Landratsamt München gerne zur Verfügung.
Öffentlicher Personennahverkehr
Der ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) des Landkreises München umfasst den Regionalen Omnibusverkehr im Landkreis sowie den Straßenbahnast nach Grünwald und die U-Bahn-Strecke nach Garching.
Wassersport, Tauchen, Modellboote
Für die Benutzung der Flüsse und Seen im Landkreis München gelten bestimmte Regeln. Hier erfahren Sie, was an und in den Flüssen und Seen des Landkreises München erlaubt und was nicht zulässig ist.
Rafting - Anzeige und schifffahrtsrechtliche Genehmigung
Jede gewerblich organisierte, öffentliche Rafting-Tour muss angezeigt werden. Die Anzeigepflicht gilt nicht für private oder vereinsmäßige, geschlossene Veranstaltungen. Touren mit Booten länger als…
Wasserwirtschaftliche Beratung und Begutachtung
Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (FSW) des Landratsamtes München nimmt in einigen Bereichen die wasserwirtschaftliche Beratung und Tätigkeit als amtlicher Sachverständiger anstelle des…
Trinkwasser- oder Brauchwasserbrunnen errichten und betreiben
Wenn Sie eine Wasserversorgungsanlage betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Dies kann ein Brunnen zur Förderung von Trinkwasser oder von Brauchwasser sein.
Kleinere Wärmepumpen oder Kühlanlagen betreiben
Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Kühlanlage mit Nutzung des Grundwassers betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Gewässer herstellen oder umgestalten
Wenn Sie ein Gewässer oder seine Ufer herstellen, wesentlich umgestalten oder beseitigen möchten, benötigen Sie eine Planfeststellung.

