Bestätigung zum Jagdaufseher (Jagdschutzberechtigten)
Das Landratsamt München kann auf Antrag der Revierinhaber einen Jagdaufseher bestätigen. Die Aufgabe eines Jagdaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.
Die
Betäubungsmittelaufsicht
Das Landratsamt München überwacht die Einhaltung der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung in den öffentlichen Apotheken.
Betreuungsstelle / Rechtliche Betreuung
Die Betreuungsstelle berät Sie in allen Fragen rund um das Thema Betreuung sowie zu (Vorsorge-) Vollmachten oder Betreuungsverfügungen.
Gerne können Sie eine Vorsorgevollmacht bei uns auch
Bevölkerungsschutz - Zivilschutz
Zivilschutz ist Teil des Bevölkerungsschutzes und der Zivilverteidigung. Im Zivilschutz arbeiten Bund, Ländern und Kommunen in einer Vielzahl von Aufgaben eng zusammen.
Bewachungserlaubnis
Zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen benötigen Sie eine Erlaubnis. Das Bewachungsgewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Mit unserem
Bewegungsangebot für Senioren
Bewegungsangebot für Senioren
Möchten Sie in Ihrer Gemeinde oder Stadt ein Bewegungsangebot für körperlich- oder kognitiv eingeschränkte Menschen installieren? Wir können Sie dabei
Bibermanagement
Im Landkreis München sind die Naturschutzbehörde und derzeit sechs ehrenamtliche Biberberater Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme rund um das Thema Biber.
Zur Meldung eines toten Bibers
Bienenvölker melden
Die Haltung von Bienen muss dem Veterinäramt unter Angabe der Standorte und der Anzahl der dort befindlichen Bienenvölker gemeldet werden.
Bildung und Teilhabe - Leistungen
Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Gemeinden und Städte im Landkreis München zuständig. Wenn Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadt
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten ermittelt und veröffentlicht. Jedermann kann eine Auskunft über die

