Wassersport, Tauchen, Modellboote
Für die Benutzung der Flüsse und Seen im Landkreis München gelten bestimmte Regeln. Hier erfahren Sie, was an und in den Flüssen und Seen des Landkreises München erlaubt und was nicht zulässig ist.
Wasserschutzgebiete: Befreiung von einem Ge- oder Verbot beantragen
Wenn Sie in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet Maßnahmen durchführen wollen, die nach der Wasserschutzgebietsverordnung eigentlich verboten sind, können Sie mit entsprechender Begründung im…
Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe können feste, flüssige oder gasförmige Stoffe und Gemische sein. Sie werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit als nicht wassergefährdend (nwg) oder…
Wasser
Wasser
Das Lebensmittel Nr.1, das Wasser, kommt für die Bewohner des Landkreises überwiegend aus der Münchner Schotterebene, wo sich pro Sekunde 15.000 Liter reinstes Trinkwasser neu bilden. Damit…
Warnung der Bevölkerung
Warnung der Bevölkerung
Die Untere Katastrophenschutzbehörde hat auch die Aufgabe die Bevölkerung bei Katastrophen und anderen schwerwiegenden Gefahrenlagen zu warnen und zu informieren.
Das…
Wappen
Wappen des Landkreises München
Beschreibung
Gespalten: vorne die bayrischen Rauten, hinten geteilt von Schwarz und Gold; im ganzen überdeckt von einem schräglinken silbernen Wellenbalken.
Der…
Wahlen
Wahlen
Wahlen sind direkte Prozesse zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Politik, die mittels Stimmabgabe im Rahmen eines Wahlverfahrens erfolgen. Freie Wahlen sind ein Grundelement…
Waffenrechtliche Erlaubnis beantragen
Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei Zeit und Geld:
Rote Waffenbesitzkarte
Gelbe Waffenbesitzkarte
Grüne…
Waffen und Sprengstoff
Waffen und Sprengstoff
Zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen wird eine so genannte Waffenbesitzkarte benötigt. Hierfür ist ein Antrag zu stellen.
Von der…
Vorübergehende Verwendung von Räumen als Versammlungsraum anzeigen
Sollen Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern vorübergehend in Räumen durchgeführt werden, die nicht als Versammlungsräume genehmigt sind, ist dies dem Landratsamt München rechtzeitig anzuzeigen.