Leistungen für ukrainische Geflüchtete
Geflüchtete aus der Ukraine können Bürgergeld oder Leistungen nach dem SGB XII bekommen.
Erwerbsfähige Flüchtlinge und ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr, die sich im Landkreis München aufhalten, können als sogenannte Bedarfsgemeinschaft Bürgergeld beim Jobcenter des Landkreises München beantragen. Voraussetzung dafür ist eine Fiktionsbescheinigung (= Nachweis über Beantragung eines Aufenthaltstitels) oder ein bereits erteilter Aufenthaltstitel.
Geflüchtete, die bisher Leistungen nach dem AsylbLG bezogen haben, können mithilfe eines Neuantrags Bürgergeld beantragen.
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