Bauen

Das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde ist für den Bereich aller Gemeinden und Städte des Landkreises München zuständig.

Als Untere Bauaufsichtsbehörde hat das Landratsamt die Aufgabe darauf zu achten, dass die maßgeblichen baurechtlichen Vorschriften beim Bau, bei der Nutzung und bei der Beseitigung von baulichen Anlagen umgesetzt werden. Neben den gesetzlichen Regelungen handelt es sich hierbei ganz wesentlich auch um das baurechtliche Ortsrecht der Kommunen. Bei diesen liegt die Planungshoheit, also das Recht die bauliche Entwicklung des eigenen Ortes durch den Flächennutzungsplan als vorbereitende Planung und durch Bebauungspläne zu steuern. Daneben vollziehen wir auch die Ortsgestaltungssatzungen, die einige Städte und Gemeinden erlassen haben, zur näheren Regelung ihres Ortsbildes, z.B. durch Vorschriften zu Einfriedungen oder Farbvorgaben.

Seit dem 1. Januar 2026 können Sie beim Landratsamt München Bauanträge, die in Papierform eingereicht werden, mit nur noch einer einzigen Bauplanmappe vorlegen. Der Verzicht auf die weiteren zwei Mehrfertigungen reduziert den Aufwand für Antragsteller, Planungsbüros und Verwaltung – gleichzeitig wird Papier eingespart. Weitere Informationen gibt es im Newsbereich

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