Bauen
Das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde ist für den Bereich aller Gemeinden und Städte des Landkreises München zuständig.
Als Untere Bauaufsichtsbehörde hat das Landratsamt die Aufgabe darauf zu achten, dass die maßgeblichen baurechtlichen Vorschriften beim Bau, bei der Nutzung und bei der Beseitigung von baulichen Anlagen umgesetzt werden. Neben den gesetzlichen Regelungen handelt es sich hierbei ganz wesentlich auch um das baurechtliche Ortsrecht der Kommunen. Bei diesen liegt die Planungshoheit, also das Recht die bauliche Entwicklung des eigenen Ortes durch den Flächennutzungsplan als vorbereitende Planung und durch Bebauungspläne zu steuern. Daneben vollziehen wir auch die Ortsgestaltungssatzungen, die einige Städte und Gemeinden erlassen haben, zur näheren Regelung ihres Ortsbildes, z.B. durch Vorschriften zu Einfriedungen oder Farbvorgaben.
Seit dem 1. Januar 2026 können Sie beim Landratsamt München Bauanträge, die in Papierform eingereicht werden, mit nur noch einer einzigen Bauplanmappe vorlegen. Der Verzicht auf die weiteren zwei Mehrfertigungen reduziert den Aufwand für Antragsteller, Planungsbüros und Verwaltung – gleichzeitig wird Papier eingespart. Weitere Informationen gibt es im Newsbereich.
Dienstleistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Genehmigung
- Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Teilbaugenehmigung
- Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient – Vorbescheid
- Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient – Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
- Bauberatung
- Bauen - Akteneinsicht
- Bauen - Baugenehmigung
- Bauen - Teilbaugenehmigung
- Bauen - Vorbescheid
- Bauen - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Bauen - Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
- Bauen - isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht
- Bauen - isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Bauen - isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan
- Bauen - isolierte Befreiung vom Bebauungsplan
- Bauen - Beseitigung einer baulichen Anlage anzeigen
- Baulicher Brandschutz
- Baumbestandspläne und Freiflächengestaltungspläne im Baugenehmigungsverfahren
- Baumschutz auf Baustellen sowie weitere grünordnerische Belange
- Beratung in Gartenfragen - Kreisfachberatung
- Brandmeldeanlagen
- Denkmalschutzerlaubnis
- Digitale Objektfunkanlagen
- Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten
- Grünordnerische Belange bei Bebauungsplänen im Rahmen der Bauleitplanung
- Stellungnahme der Feuerwehr nach § 19 PrüfVBau
- Verzeichnis über Abstandsflächen einsehen
- Vorübergehende Verwendung von Räumen als Versammlungsraum anzeigen
- Zeugnis / Genehmigung zur Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
- Zustimmung zur Löschung von Dienstbarkeiten und Abstandsflächenübernahmen

