Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis München
Was ist der Gutachterausschuss?
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein unabhängiges, gesetzlich verankertes Gremium, das Transparenz auf dem Grundstücksmarkt schafft. Er wurde auf Grundlage des Baugesetzbuchs (§§ 192 ff. BauGB) eingerichtet und ist als selbständige Behörde organisiert – unabhängig von der Kreisverwaltung und keinen Weisungen unterworfen.
Für den Bereich des Landkreises München setzt sich der Gutachterausschuss aus 24 Mitgliedern zusammen: dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, Vertreterinnen und Vertretern des Baureferats des Landratsamtes, der Finanzverwaltung und der staatlichen Vermessungsverwaltung sowie ehrenamtlich tätigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus verschiedenen Fachgebieten der Immobilienwertermittlung.
Diese Unabhängigkeit ist kein Selbstzweck: Sie stellt sicher, dass alle Bewertungen und Daten unparteiisch, fachlich fundiert und frei von wirtschaftlichen oder politischen Interessen erstellt werden.
Warum gibt es den Gutachterausschuss?
Ein funktionierender Grundstücksmarkt setzt voraus, dass Käufer, Verkäufer, Behörden und Gerichte Zugang zu verlässlichen, aktuellen Marktdaten haben. Ohne diese Transparenz entstehen Informationsasymmetrien, die Fehlbewertungen, Spekulation und Marktverzerrungen begünstigen.
Der Gutachterausschuss schließt diese Lücke: Er erhebt, analysiert und veröffentlicht systematisch Daten zum Grundstücksmarkt im Landkreis München – auf wissenschaftlicher Grundlage und nach einheitlichen, bundesweit geltenden Methoden (ImmoWertV, ImmoWertA).
Aufgaben im Überblick
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag unabhängige Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken. Diese Gutachten werden von Behörden, Gerichten, Eigentümern und anderen Berechtigten in Anspruch genommen – etwa im Rahmen von Erbschaften, Scheidungsverfahren, Enteignungen oder Bauleitplanungen.
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine bestimmte Zone, abgeleitet aus den tatsächlich erzielten Kaufpreisen. Sie werden regelmäßig ermittelt und veröffentlicht und dienen als wichtige Orientierungsgröße für den Grundstücksmarkt, die Bauleitplanung sowie steuerliche Bewertungen.
Kaufpreissammlung und Marktdaten
Grundlage aller Auswertungen ist die Kaufpreissammlung: Der Gutachterausschuss erhält gemäß BauGB sämtliche Notariatsverträge über Grundstückstransaktionen sowie Beschlüsse über Zwangsversteigerungen im Landkreis München. Aus dieser anonymisierten Datenbasis werden neben den Bodenrichtwerten weitere wertermittlungsrelevante Daten abgeleitet, darunter Vergleichsfaktoren und Indexreihen.

