Wohnraumförderung

Die Möglichkeit zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im Landkreis München wird vom Sachgebiet Wohnungswesen und Förderung Kindertageseinrichtungen geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Jahreseinkommen, abhängig.

Ebenfalls wird die behinderten- und/oder altengerechte Anpassung von Wohneigentum gefördert. Auch diese Fördermaßnahmen sind von verschiedenen Faktoren abhängig.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie in den einzelnen Beschreibungen unserer Leistungen.


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