Gesetzlicher Auftrag

Aus heutiger Perspektive ist es nahezu unvorstellbar, dass die Frauen in Deutschland erst nach langen Kämpfen 1918 das Wahlrecht erhielten. Das Frauenwahlrecht war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.

Nur dank des Engagements der sogenannten vier Mütter des Grundgesetzes, Frieda Nadig (SPD), Dr. Elisabeth Selbert (SPD), Dr. Helene Weber (CDU) und Helene Wessel (Zentrum) wurde die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1949 im Grundgesetz auch gesetzlich verankert. So heißt es im Artikel 3 Abs. 2 "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Das Erste Gleichberechtigungsgesetz des Bundes im Jahre 1957 reformierte die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Ehe- und Familienrecht. Trotz der gesetzlichen Grundlagen wurde aber eine tatsächliche Gleichberechtigung in der Gesellschaft nicht erreicht.

Die erste kommunale Gleichstellungsstelle wurde 1982 in Köln eingerichtet, es folgte kurz darauf die Landeshauptstadt München. Heute gibt es bundesweit rund 1500 Frauenbüros oder Gleichstellungsstellen, davon allein rund 160 in Bayern. Nach der Wiedervereinigung im Jahre 1989 wurde der Artikel 3 im Grundgesetz mit einem weiteren Zusatz ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin".

Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz des Bundes 1994 beinhaltet neben der Frauenförderung in Bundesbehörden auch Vorgaben zu geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen, zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in öffentlichen Gremien.

Inzwischen wurden in allen Bundesländern Gleichstellungsgesetze verabschiedet. Diese regeln die Aufgaben von Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten verbindlich. Das Bayerische Gleichstellungsgesetz trat am 01.07.1996 in Kraft und wurde 2006 durch Beschluss des Bayerischen Landtags unbefristet verlängert.
Der Kreistag des Landkreises München entschied sich kurz vor der gesetzlichen Regelung im Jahr 1996 für die Installierung einer vollen Planstelle für eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte.