Garchinger See (EU-Badesee)

Standort

Im Nordwesten des Stadtgebietes von Garching.

Größe des Erholungsgebietes

91.000 m², davon 47.000 m² Wasserfläche, bei 1.000 Metern ausgebauter Uferlänge. Wassertiefe ca. 2,5 Meter. Parkplätze gibt es in unmittelbarer Nachbarschaft beim großen Sportpark.

Einstufung der Badegewässerqualität

Die Einstufung erfolgte anhand der Badegewässerwerte, die 2019 bis 2022 gemessen wurden.

Achtung!

Vom Baden wird aufgrund der mangelhaften Wasserqualität abgeraten.

Ergebnisse der Badegewässerqualität

Ergebnisse der Wasserqualität für den Garchinger See
Datum Wassertemperatur Ostufer Escherichia coli - Anzahl in 100 ml Ostufer Enterokokken - Anzahl in 100 ml Ostufer Bewertung
15.05.2023 12,5 Grad 32 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
22.05.2023 13,3 Grad <10 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
05.06.2023 21,2 Grad 122 21 bakteriologisch nicht zu beanstanden
19.06.2023 20,5 Grad 316 32 bakteriologisch nicht zu beanstanden
03.07.2023 19,6 Grad 10 10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
17.07.2023 25,0 Grad 21 <10 bakteriologisch nicht zu beanstanden
31.07.2023 18,4 Grad 10 43 bakteriologisch nicht zu beanstanden
14.08.2023 21,9 Grad 470 437 bakteriologisch nicht zu beanstanden
28.08.2023 19,4 Grad 122 146 bakteriologisch nicht zu beanstanden

Hinweis zur Badegewässerqualität

Die Badegewässerqualität befindet sich nicht in einwandfreier Qualität. Das Badevergnügen kann durch einen von Parasiten verursachten juckenden Hautausschlag beeinträchtigt werden. Diese "Badedermatitis" ist überwiegend harmlos, aber lästig. Weitere Informationen finden auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Auffälligkeiten bei der Badegewässerqualität

Die Überwachung des Badeplatzes durch das Gesundheitsamt soll Sie auch vor der Auswirkung durch Ereignisse schützen, die die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden beinträchtigen können. Diesbezüglich werden Sie hier informiert und neben den seitens der Behörde zu ergreifenden Abhilfemaßnahmen kann auch ein zeitweises Badeverbot zu Ihrem Schutz erlassen werden.

Ein Badeverbot wird ausgesprochen, wenn

  • nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung mit einer fäkalen Verunreinigung des Badegewässers zu rechnen ist, soweit davon eine Gefahr für die Gesundheit der Badenden ausgeht
  • bei der Badegewässerüberwachung für den Parameter Escherichia coli ein Einzelwert von mehr als 1.800 KBE/100 ml und/oder für den Parameter Intestinale Enterokokken ein Einzelwert von mehr als 700 KBE/100 ml festgestellt wird und eine unverzüglich veranlasste Kontrolluntersuchung eine Überschreitung der oben angegebenen Werte bestätigt oder
  • Algen in einer Konzentration vorhanden sind, die geeignet ist, die Gesundheit der Badenden zu gefährden.

Das Badeverbot wird örtlich und durch deutlich sichtbare Schilder oder Zeichen an der Badestelle bekannt gemacht.

Voraussetzungen zur Aufhebung eines Badeverbots

  • Ortsbesichtigung ohne Beobachtung von Auffälligkeiten und keine anderweitigen Informationen über Verschmutzungen
  • Bei bekannter Ursache der Verunreinigung: Information darüber, dass kein weiterer Eintrag der Verschmutzung erfolgt
  • Vorliegen von einwandfreien mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen von mindestens einer Wasserprobe: Die Werte müssen 280 MPN/100 ml E. coli und 100 MPN/100 ml Intestinale Enterokokken unterschreiten. (Diese Werte lehnen sich an eine Empfehlung der Badegewässerkommission an. Die sind niedriger als die Werte, die zur Beanstandung einer Routineprobe führen. Der Grund dafür ist, dass im Falle eines vorherigen Badeverbotes die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass relativ niedrige Konzentrationen von Fäkalbakterien immer noch mit einer Gesundheitsgefährdung in Verbindung stehen.)