Geschichte der Kreisfachberatung

Die Kreisfachberatung von einst bis heute

Die Entwicklung des Fachberaterwesens nahm ihren Anfang bei den Baumwärtern. Zu ihren Aufgaben gehörte es, die Obstbäume zu pflegen, die im Mittelalter verstärkt zur Markierung der Wege und zur Ernährungssicherung gepflanzt wurden.

Später, in der im Jahr 1920 vom Landschaftsministerium herausgegebenen Musteranweisung wurde, neben dem Obstbau, die Pflege des gesamten Gartenbaues, der Samengewinnung und die Obst- und Gemüseverwertung verankert. Die Dienstanweisung aus dem Jahre 1936 nennt bereits alle wesentlichen Aufgaben, die auch heute noch zutreffend sind. Ab diesem Zeitpunkt nannten sich sämtliche Bezirksgärtner - Bezirksfachberater.

Ab 1939 erfolgte nach der Umbenennung der Bezirke in Landkreise die Benennung "Kreisfachberater". Durch die vom Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege angeregte Gesetzesinitiative konnten 1990 die Aufgaben der Gartenkultur und Landespflege in der Bayerischen Landkreisordnung verankert werden.

Die Kreisfachberatung wurde dadurch zur Pflichtaufgabe an allen Landratsämtern. Durch die Novellierung des Aufgabenrahmens erfolgte darüber hinaus eine Festschreibung des umfassenden Arbeitsbereiches der Kreisfachberatung. Es ist aber den Landratsämtern frei gestellt, welche speziellen Aufgaben "ihr" Kreisfachberater aus dem Aufgabenrahmen in "ihrem" Landkreis wahrnimmt. Beim Landratsamt München gehen die vorliegenden Aufzeichnungen des Kreisfachberaters, damals noch Kreisfachberater für Ost- u. Gartenbau, über Außendienste, Vorträge und Arbeitseinsätze bis ins Jahr 1961 zurück.

Ab den siebziger Jahren, mit Beginn des Baubooms im Landkreis München, änderte sich das Aufgabenfeld des Kreisfachberaters. Auch die Selbstversorgung aus dem eigenen Garten verlor an Bedeutung. Aus Nutzgärten wurden immer mehr Ziergärten. Dadurch rückten bei der Beratung die Gartengestaltung, die Prüfung der Freiflächenpläne und die Bauleitplanung in den Vordergrund. Heute kommt noch die Mitwirkung bei den Außenanlagen der kreiseigenen Liegenschaften und die Betreuung der Erholungsgebiete im Landkreis hinzu.