Bekanntmachung naturschutzrechtlicher Verfahren

Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Landratsamt München führt naturschutzrechtliche Verfahren durch, für die nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften eine öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen vorgesehen ist. Hierfür ist in der Regel vorgeschrieben, die Unterlagen in Papierfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt in der Regel auch bei den betroffenen Gemeinden.

Auslegungszeiten und -orte, sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften öffentlich bekannt gemacht. Es genügt die ortsübliche Bekanntmachung.

Nur die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben sind - ebenso wie die ausgelegten Papierunterlagen - für das Verfahren verbindlich.

Als zusätzlichen Service stellen wir Ihnen an dieser Stelle die eingereichten Unterlagen in elektronischer Fassung zur Verfügung. Mit diesem Angebot möchten wir die Transparenz der Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erhöhen und Gelegenheit geben, die Planunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten der Auslegungsräume einzusehen. Die Unterlagen stehen für die Dauer der Auslegung auf dieser Plattform zur Verfügung. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt nur, sofern die Unterlagen in brauchbarer Form zur Verfügung stehen und soweit nicht Datenschutzbelange entgegenstehen. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Art. 52 des Bayer. Naturschutzgesetzes.

Aktuelle Bekanntmachungen

Bekanntmachung zum Erlass der geplanten Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet “Münchner Norden im Bereich der Gemeinden Garching bei München, Ober- und Unterschleißheim”.

Bekanntmachung gemäß Art. 52 Abs. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes

Anhörungsverfahren (Bürgerbeteiligung) zum Erlass der geplanten Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet „Münchner Norden im Bereich der Gemeinden Garching bei München, Ober- und Unterschleißheim“

Der Landkreis München beabsichtigt, die Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet" Münchner Norden im Bereich der Gemeinden Garching bei München, Ober- und Unterschleißheim" zu erlassen, um eine Bauleitplanung der Gemeinde Oberschleißheim (Ausweisung eines Gewerbegebietes südlich der B 471) zu ermöglichen.

Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie eine Karte im Maßstab 1:50.000 und eine Karte im Maßstab 1: 5.000 liegen in der Zeit vom 19. Februar 2026 bis einschließlich 18. März 2026 im Landratsamt München, Außenstelle Frankenthaler Straße 5 - 9, 81539 München, im Treppenhaus, 2. OG, sowie im Zimmer F 2.14 während der Dienststunden (Landratsamt: Montag bis Freitag um 8 Uhr bis12 Uhr, Montag bis Mittwoch um 14 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag um 14 Uhr bis 17.30 Uhr) sowie in den von der Änderungsverordnung betroffenen Gemeinden (Einzelheiten siehe unten) jeweils öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zusätzlich sind die Unterlagen online, auf dieser Seite, einsehbar.

Die Auslegung des Entwurfs der Änderungsverordnung und der dazugehörigen Karten erfolgt außerdem in der

Gemeinde Oberschleißheim 

Gemeinde Oberschleißheim, Bauamt, Mittenheimer Straße 62 A, Zimmer 2 - Umweltamt und Baumschutz Montag - Mittwoch: 8 Uhr bis 15 Uhr, Donnerstag: 8 Uhr bis 17 Uhr, Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr. Internet: www.oberschleissheim.de unter der Rubrik Bürgerservice & Rat-haus/Rathaus/Bauleitplanung 
oder
https://geoportal.bayern.de/Bauleitplanungsportal/

Stadt Unterschleißheim  

Stadt Unterschleißheim, Bauverwaltung, Valerystr. 1, I. Stock, Zimmer 132, 85716 Unterschleißheim. Montag: 08:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr, Dienstag: 08:00 - 12.30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin), Mittwoch: 07:00 - 12:30 Uhr, Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr.
Internet: www.unterschleißheim.de in der Rubrik Aktuelles.  

Stadt Garching

Verwaltungsgebäude der Stadt Garching, Rathausplatz 3, 85748 Garching, im Flurbereich des 1. Obergeschosses des Rathauses während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs, Internet: https://www.garching.de unter der Rubrik Bauen Wohnen/Bauen/Bauanträge und Bebauungspläne 
bzw. https://www.garching.de/bauen-wohnen/bauen/bauanträge-und-bebauungspläne

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zur geplanten Änderungsverordnung beim Landratsamt München und bei den genannten Gemeinden schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können Bedenken und Anregungen per E-Mail an naturschutz [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###class="link__mail" gesandt werden.

Hinweis Datenschutz gem. Art. 13 DSGVO:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 26 BNatSchG, Art. 52 BayNatSchG und dem BayDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationspflichten, die ebenfalls öffentlich ausliegen.

Das Landratsamt München verarbeitet auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. in Verbindung mit § 26 BNatSchG, Art. 52 und 55 BayNatSchG und dem BayDSG die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im Änderungsverfahren zur Landschaftsschutzgebietsverordnung „Münchner Norden im Bereich der Gemeinden Garching bei München, Ober- und Unterschleißheim“ erhobenen personenbezogenen Daten zur Durchführung des Verordnungsverfahrens. Die Erhebung personenbezogener Daten dient dazu vorgebrachte Bedenken / Anregungen / Äußerungen zu überprüfen und zu bewerten. Die personenbezogenen Daten werden hierzu ggf. an beteiligte Behörden oder Sachverständige herausgegeben. Die personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung des Verordnungsverfahrens erforderlich ist. 

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