Bekanntmachung naturschutzrechtlicher Verfahren

Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Das Landratsamt München führt naturschutzrechtliche Verfahren durch, für die nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften eine öffentliche Auslegung der Verfahrensunterlagen vorgesehen ist. Hierfür ist in der Regel vorgeschrieben, die Unterlagen in Papierfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. Die Auslegung erfolgt in der Regel auch bei den betroffenen Gemeinden.

Auslegungszeiten und -orte, sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften öffentlich bekannt gemacht. Es genügt die ortsübliche Bekanntmachung.

Nur die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben sind - ebenso wie die ausgelegten Papierunterlagen - für das Verfahren verbindlich.

Als zusätzlichen Service stellen wir Ihnen an dieser Stelle die eingereichten Unterlagen in elektronischer Fassung zur Verfügung. Mit diesem Angebot möchten wir die Transparenz der Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erhöhen und Gelegenheit geben, die Planunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten der Auslegungsräume einzusehen. Die Unterlagen stehen für die Dauer der Auslegung auf dieser Plattform zur Verfügung. Die Bereitstellung der Unterlagen im Internet erfolgt nur, sofern die Unterlagen in brauchbarer Form zur Verfügung stehen und soweit nicht Datenschutzbelange entgegenstehen. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß Art. 52 des Bayer. Naturschutzgesetzes.

Aktuelle Bekanntmachungen

Bekanntmachung zum Erlass der geplanten Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet “Münchner Norden im Bereich der Gemeinden Garching bei München, Ober- und Unterschleißheim”.