Biotopschutz und Biotoppflege

Als Biotope werden wertvolle Lebensräume bezeichnet (bios = Leben, topos = Stelle, Ort), die in besonderem Maße zur Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität), der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit unserer Landschaft beitragen.

Neben natürlich entstandenen Biotopen wie Hochmooren, unverbauten Fließgewässern oder bewachsenen Felsen findet man in der Kulturlandschaft Bayerns eine große Zahl an Lebensräumen, die erst durch extensive menschliche Nutzung geschaffen wurden. Beispiele hierfür sind die Streuwiesen des Erdinger und Dachauer Mooses oder die Heideflächen des Münchner Nordens.

Aufgrund ihrer hohen Bedeutung für den Natur- und Artenschutz wurden vom Gesetzgeber zahlreiche ökologisch besonders wertvolle und seltene Biotoptypen rechtlich unter Schutz gestellt. Gemäß § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind dies folgende Lebensräume:

  • natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation, sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche
  • Moore und Sümpfe, Röhrichte, Großseggenriede, seggen- und binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, Quellbereiche und Binnenlandsalzstellen
  • offene Binnendünen, offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Zwergstrauch-, Ginster- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen, Schwermetallrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte
  • Bruch-, Sumpf- und Auenwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder, subalpine Lärchen- und Lärchen-Arvenwälder
  • offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneetälchen und Krummholzgebüsche
  • Fels- und Steilküsten, Küstendünen und Strandwälle, Strandseen, Boddengewässer mit Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wattflächen im Küstenbereich, Seegraswiesen und sonstige marine Makrophytenbestände, Riffe, sublitorale Sandbänke, Schlickgründe mit bohrender Bodenmegafauna sowie artenreiche Kies-, Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küstenbereich

Artikel 23 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ergänzt die Auflistung für Bayern um nachfolgende Biotoptypen:

  • Landröhrichte, Pfeifengraswiesen
  • Moorwälder
  • wärmeliebende Säume
  • Magerrasen, Felsheiden
  • alpine Hochstaudenfluren

In regelmäßigen Intervallen erfasst die amtliche Biotopkartierung nach einem bayernweit einheitlichen Schema systematisch die Lage, Verbreitung und Häufigkeit der Biotope im Landkreis und beschreibt ihren aktuellen Zustand.

Die Ergebnisse der Biotopkartierung sind eine unverzichtbare Grundlage zur Beurteilung des Zustands der Natur. Die Daten werden beispielsweise zur Bewertung von Eingriffen in die Natur und Landschaft, für die Bauleitplanung und für Schutzgebietsausweisungen wie auch zur Erstellung von Pflege- und Entwicklungskonzepten und für die gezielte Pflege ausgewählter Lebensräume herangezogen.
Eine zunehmende Nutzungsintensivierung einerseits und der Rückzug aus der Fläche andererseits, die beide durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft bedingt sind, gehören zu den häufigsten Gefährdungsursachen von Biotopen. Über den Abschluss von Bewirtschaftungsverträgen nach dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm einschließlich des Erschwernisausgleichs (VNP/EA) und dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) sowie über die aus Mitteln des Landschaftspflegeprogramms finanzierte Biotoppflege, werden, teils mit finanzieller Beteiligung der Europäischen Union, die wertvollsten, meist nutzungsabhängigen Biotope im Landkreis München erhalten.

Alle im Landkreis München erfassten Biotope können über den Internetauftritt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, das die Biotopkartierung bayernweit koordiniert, eingesehen werden.

Informationen zum Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm und zum Kulturlandschaftsprogramm erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.