NATURA 2000-Gebiete im Landkreis München

Mit der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von 1992 hat die Europäische Union für alle Mitgliedsstaaten verbindliches europäisches Naturschutzrecht erlassen. Ziel der Richtlinien ist es, das ebenso vielfältige wie unersetzliche Naturerbe Europas zu sichern. Länderübergreifend soll dazu auch ein zusammenhängendes ökologisches Netz besonders wertvoller Gebiete (NATURA 2000) geschaffen und so die biologische Vielfalt (Biodiversität) dauerhaft erhalten werden. Wesentliche Bestandteile der beiden Richtlinien sind Anhänge mit zu schützenden Arten und Lebensräumen sowie die notwendigen Verfahrensschritte. Seit dem 01.09.1998 sind die Vorgaben der EU im Bayerischen Naturschutzgesetz umgesetzt.

Als Beitrag zum europäischen ökologischen Netz NATURA 2000 wurden im Landkreis München 10 FFH-Gebiete sowie ein Vogelschutzgebiet (SPA) gemeldet.

Als FFH-Gebiete gemeldet sind:

Managementplan für das Natura 2000-Gebiet 7736-371 "Gräben und Niedermoorreste im Erdinger Moos"

Die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung der Schutzgüter werden in Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete dargestellt. Die Gebietsentwicklung sowie die weitere Erarbeitung und Umsetzung der Managementpläne stehen im Vordergrund bei der Umsetzung von Natura 2000 in Bayern. Ein besonderes Anliegen ist dabei, die beteiligten Grundbesitzer und Bewirtschafter für die Erhaltung des europäischen Naturerbes zu gewinnen. Umwelt- und Forstministerium teilen sich dabei die Aufgaben und arbeiten eng zusammen: Im Wald ist für das Gebietsmanagement die Forstverwaltung zuständig, im Offenland die Naturschutzverwaltung.

Bei der Managementplanung stehen folgende Grundsätze im Mittelpunkt:

  • Alle Beteiligten, vor allem die Grundbesitzer, sollen frühzeitig und intensiv in die Planung einbezogen werden. Dazu dienen Auftaktveranstaltungen und "Runde Tische". Eine möglichst breite Akzeptanz der Ziele und Maßnahmen ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Dieser, auf Information und Kooperation basierende Weg hat sich bayernweit bewährt.
  • Bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen haben freiwillige Vereinbarungen den Vorrang vor hoheitlichen Maßnahmen.
  • Für die Umsetzung der Managementpläne finden in Bayern insbesondere das Vertragsnaturschutzprogramm und die Landschaftspflegerichtlinie Anwendung, mit denen eine naturgerechte Optimierung und Pflege von Lebensräumen gesichert wird. Bayernweit werden allein über das Vertragsnaturschutzprogramm jährlich rund 37 Millionen Euro ausbezahlt. Davon fließen rund 50% in die bayerischen Natura 2000-Gebiete.

Übersichtskarte der NATURA 2000-Gebiete

Bei den grau dargestellten Flächen handelt es sich um gemeindefreie Gebiete.