Corona-Virus
Bürgertelefon zum Thema Coronavirus
Das Bürgertelefon ist unter 089 6221-1234 erreichbar (Montag bis Sonntag, 8-18 Uhr). Die Hotline ist ein Angebot ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis München.
Aktuelle Informationen für den Landkreis München
Inzidenzabhängige Regelungen
Im Landkreis München gelten für Einzelhandel und Freizeit derzeit die Regelungen der Notbremse (Inzidenz über 100).
- Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich max. der eigene Haushalt und 1 weitere Person treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt
- Ausgangssperre: 22 Uhr bis 5 Uhr
- Einzelhandel: "Click & meet" mit Vorlage eines gültigen negativen Testergebnisses (PoC-Antigentest/Selbsttest max. 24 Stunden alt, PCR-Test max. 48 Stunden alt)
- Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten: geschlossen
- Sport: Individualsport mit dem eigenen Haushalt und 1 weiteren Person
- Außengastronomie: geschlossen
- Theater, Konzerte, Opern, Kinos: geschlossen
- Freizeitveranstaltungen: untersagt
Für Schulen und Kitas im Landkreis München gelten in der Woche vom 19.04. bis einschließlich 25.04.2021 folgende Regelungen:
Schulen:
- Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und Fachoberschulen, Abschlussklassen: Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder Wechselunterricht
- alle übrigen Schularten und Jahrgangsstufen: Distanzunterricht
Kindertageseinrichtungen, -pflegestellen, Ferientagesbetreuung, organisierte Spielgruppen für Kinder:
- geschlossen;Regelungen zur Notbetreuung bleiben davon unberührt (weitere Informationen siehe FAQ des StMAS)
Allgemein gültige Regelungen
12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Seit 8. März 2021gelten im Landkreis München die Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
12. Bayer. InfektionsschutzmaßnahmenverordnungVerordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung (25. März 2021)Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. April 2021)
Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. April 2021)
Alkoholkonsumverbot
Seit 29. Januar 2021 gilt im Landkreis München ein Alkoholkonsumverbot auf bestimmten öffentlichen Plätzen.
Corona-Impfung und Corona-Test
Impfung gegen COVID-19
Alle Informationen zu den Impfzentren im Landkreis München sowie die Terminvereinbarung finden Sie unter: Impfzentren
Corona-Test
Sie möchten sich auf das Coronavirus testen lassen? Im Landkreis München gibt es zahlreiche wohnortnahe Testmöglichkeiten. Alle Testzentren und die jeweiligen Anmeldemodalitäten bzw. Öffnungszeiten finden Sie unter: Corona-Test
Ältere und Vorerkrankte schützen
COVID-19 ist vor allem für ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen gefährlich. Diese Personengruppe soll deshalb besonders vor einer Ansteckung geschützt werden. Alle Regelungen im Detail erfahren Sie unter den folgenden Links.