Duales Studium Soziale Arbeit (B.A.)

Das Bachelorstudium Soziale Arbeit dauert 3 Jahre (6 Semester) und beginnt jeweils am 1. September. Es handelt sich um einen dualen sozialpädagogisch geprägten Studiengang in Kooperation mit der FOM Hochschule für Oekonmie & Management, München. Sechsmonatige Praxisphasen in verschiedenen Organisationseinheiten des Landratsamtes München werden von wöchentlichen Präsenztagen an der FOM unterbrochen.

Während Deines Studiums erfolgt eine intensive Betreuung durch Deine/n hauptamtliche/n Ausbilder/in.

Im Rahmen der Praxisphasen lernst Du, Deine im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen. Darüber hinaus steht der dienstleistungsorientierte Umgang mit unseren Bürgerinnen und Bürgern im Fokus. Die Praktika finden in verschiedenen Organisationseinheiten des Landratsamtes München statt, z. B. im Bereich

  • Kinder, Jugend und Familie
  • Chancengleichheit und gesellschaftliche Potentiale
  • Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht.

Vor Ort wirst Du von einer praktischen Ausbilderin bzw. einem praktischen Ausbilder angeleitet und betreut. Parallel besteht ein regelmäßiger Kontakt zu Deiner/Deinem hauptamtlichen Ausbilder/in. Sie/ Er unterstützt Dich u. a. bei allen Fragen rund um das Studium und organisiert Seminare oder Projekte.

Das Studium findet an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management München statt. Es handelt sich hierbei um ein duales Studium mit jeweils zwei Präsenztagen pro Woche. Um die Studieninhalte lernen und vertiefen zu können, erhältst Du Lernmaterialen über den Online-Campus der FOM.

Neben pädagogischen, psychologischen und soziologischen Studieninhalten, erwirbst Du u. a. Kenntnisse zu Sozialverwaltung und Sozialpolitik, Kommunal- und Verwaltungsrecht, Kinder- und Jugendhilfe, Beratung und Begleitung und Digitalisierung. Darüber hinaus werden Schlüsselqualifikationen vermittelt.

Dual Studierende erhalten aktuell in allen Studienjahren gleichbleibend 1.400 €.

Darüber hinaus gewähren wir monatlich eine Münchenzulage i.H.v. ca. 160,00 € brutto und erstatten zudem die Kosten für das MVV-Jahresabo (Deutschlandticket in Form des Bayerischen Ermäßigungstickets).

Darüber hinaus übernimmt der Landkreis München alle an der FOM anfallenden Studiengebühren und die Kosten für die erforderliche Fachliteratur.

Wir bilden bedarfsorientiert aus. Das bedeutet, dass wir bei zufriedenstellenden theoretischen und praktischen Leistungen und nach bestandenem Studium grundsätzlich alle dual Studierenden im Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) (m/w/d) in ein Beschäftigtenverhältnis übernehmen. Der Einstieg nach erfolgreicher Beendigung des Studiums erfolgt auf Stellen der Entgeltgruppe S12 TVöD- SuE (3.747,09 € brutto in Stufe 1).

Als Beschäftigter (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene beim Landratsamt München kannst Du sehr vielfältige und verantwortungsvolle Aufgaben wahrnehmen. Die Einsatzbereiche liegen zu Beginn Deiner beruflichen Laufbahn meist in sachbearbeitenden Tätigkeiten, insbesondere mit sozialpädagogisch geprägten Aufgabenstellungen. Darüber hinaus ist im weiteren Verlauf Deiner Karriere auch die Übernahme einer Führungsposition möglich.

Personalentwicklung wird beim Landratsamt München groß geschrieben. Daher hast Du durch die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen zahlreiche Möglichkeiten, Deine Kompetenzen auszubauen und Fachkenntnisse zu vertiefen oder zu erlernen.

Für das duale Studium im Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) (m/w/d) müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss
  • Empathiefähigkeit und Freude im Umgang mit Menschen
  • Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit sowie psychische Belastbarkeit
  • Lernbereitschaft, Engagement und Verantwortungsbewusstsein
  • Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten sowie die Fähigkeit, die eigene Arbeit zu reflektieren

Übernahme der Studiengebühren

Der Landkreis München trägt und entrichtet die Studiengebühren für das Studium des Studiengangs Bachelor of Arts - Soziale Arbeit (B.A.) an der FOM.

Rückzahlungsverpflichtung bei Ausscheiden

Wird das Studium aus einem von der/dem Studierenden zu vertretenden Grund vorzeitig abgebrochen oder das Studium aus einem von ihr/ihm zu vertretenden Grund nicht erfolgreich abgeschlossen, sind dem Landkreis München die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten der Studien- und Prüfungsgebühr für das Studium in Höhe von 75 % der Gesamtkosten zu erstatten.
Darüber hinaus ist die bis zu diesem Zeitpunkt gewährte, auf den theoretischen Anteil des Studiums anteilig anfallende Vergütung von der/dem Studierenden zu erstatten.

Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitigem Ausscheiden nach Abschluss des Studiums

Scheidet die/der Studierende vor Ablauf von fünf Jahren nach erfolgreichem Abschluss des Studiums bei einer Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Landkreis München aus, sind von ihr/ihm die Kosten der Studien- und Prüfungsgebühr für das Studium in Höhe von 75 % der Gesamtkosten zurückzuzahlen.
Darüber hinaus ist die auf den theoretischen Anteil des Studiums anteilig anfallende Vergütung zurückzuzahlen.

Herr Strietzel
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