Duales Studium Öffentliches Recht (LL.B.)

In Kooperation mit der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in München
(www.fom.de) bieten wir jeweils zum 1. September das duale Studium Bachelor of Laws - Öffentliches Recht (LL.B.) an. Es handelt sich um ein rechtswissenschaftliches Studium, das um verwaltungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Module ergänzt wird und drei Jahre (sechs Semester) dauert.

Während Ihres Studiums erfolgt eine intensive Betreuung durch Ihre/n hauptamtliche/n Ausbilder/in.

Im Rahmen der Praxisphasen lernen Sie, Ihre im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse im Bereich Recht und Verwaltung in die Praxis umzusetzen. Daneben steht der dienstleistungsorientierte Umgang mit unseren Bürgerinnen und Bürgern im Fokus. Pro Semester absolvieren Sie ein Praktikum in einer Organisationseinheit am Landratsamt München, z. B. im Bereich

  • Personal und Organisation
  • Bauen und Umweltschutz, Verbraucherschutz, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
  • Sozialhilfe, Allgemeine Jugend- und Familienhilfe
  • Finanzen.

Vor Ort werden Sie von einer praktischen Ausbilderin bzw. einem praktischen Ausbilder angeleitet und betreut. Parallel besteht ein regelmäßiger Kontakt zu Ihrer/Ihrem hauptamtlichen Ausbilder/in. Sie/Er unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Studium und organisiert u. a. Zusatzunterricht, Seminare oder Projekte.
 

Das Studium findet an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in München an zwei Arbeitstagen pro Woche statt. Neben juristischen Studieninhalten, wie z. B. Staats-, Verfassungs- und Europarecht, Bürgerliches Recht, Kommunalrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Tarif- und Beamtenrecht, liegt ein Schwerpunkt auch im Bereich der Wirtschaftswissenschaften im Kontext zur öffentlichen Verwaltung. Des Weiteren wird auf die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Wert gelegt.

Dual Studierende erhalten aktuell im:

1. Studienjahr1.440 €
2. Studienjahr1.500 €
3. Studienjahr1.575 €

Darüber hinaus gewähren wir monatlich eine Münchenzulage i.H.v. 140,00 € brutto und erstatten zudem die Kosten für das MVV-Jahresabo.

Darüber hinaus übernimmt der Landkreis München alle an der FOM anfallenden Studiengebühren und die Kosten für die im Studium erforderlichen Gesetzestexte.

Wir bilden bedarfsorientiert aus. Das bedeutet, dass wir bei zufriedenstellenden theoretischen und praktischen Leistungen und nach bestandenem Studium grundsätzlich alle dual Studierenden im Studiengang Öffentliches Recht (LL.B.) (m/w/d) in ein Beschäftigtenverhältnis übernehmen. Meist erfolgt der Einstieg nach erfolgreicher Beendigung des Studiums auf Stellen der Entgeltgruppe 9b TVöD.

Als Beschäftigter (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene beim Landratsamt München können Sie sehr vielfältige und verantwortungsvolle Aufgaben wahrnehmen. Die Einsatzbereiche liegen zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn meist in sachbearbeitenden Tätigkeiten, insbesondere mit rechtlich geprägten Aufgabenstellungen. Darüber hinaus ist im weiteren Verlauf Ihrer Karriere auch die Übernahme einer Führungsposition möglich.

Personalentwicklung wird beim Landratsamt München groß geschrieben. Daher haben Sie durch die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Kompetenzen auszubauen und Fachkenntnisse zu vertiefen oder zu erlernen.

Für das duale Studium im Studiengang Öffentliches Recht (LL.B) (m/w/d) müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss
  • gute Note im Fach Deutsch im letzten Zeugnis (mindestens Note 3) sowie eine gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
  • gute und sichere Deutschkenntnisse, mindestens Sprachniveau C1
  • Interesse am Umgang mit Gesetzen und rechtlichen Sachverhalten
  • Freude an einer eigenverantwortlichen, dienstleistungsorientierten Tätigkeit in der Kommunalverwaltung
  • Kommunikationsfähigkeit, Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Lernbereitschaft, Engagement und Verantwortungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten

Weitere Informationen zu den Bewerbungsfristen werden unter https://landkreis-muenchen.stellen.center genannt.

Folgende Bewerbungsunterlagen werden benötigt:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf
  • die letzten zwei Schulzeugnisse und das Zeugnis über die Hochschulreife, falls bereits vorhanden
  • Praktikums- oder Arbeitszeugnisse (falls vorhanden)

Übernahme der Studiengebühren

Der Landkreis München trägt und entrichtet die Studiengebühren für das Studium des Studiengangs Bachelor of Laws - Öffentliches Recht (LL.B.) an der FOM.

Rückzahlungsverpflichtung bei Ausscheiden

Wird das Studium aus einem von der/dem Studierenden zu vertretenden Grund vorzeitig abgebrochen oder das Studium aus einem von ihr/ihm zu vertretenden Grund nicht erfolgreich abgeschlossen, sind dem Landkreis München die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten der Studien- und Prüfungsgebühr für das Studium zu erstatten.
Darüber hinaus ist die bis zu diesem Zeitpunkt gewährte, auf den theoretischen Anteil des Studiums anteilig anfallende Vergütung von der/dem Studierenden zu erstatten.

Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitigem Ausscheiden nach Abschluss des Studiums

Scheidet die/der Studierende vor Ablauf von drei Jahren nach erfolgreichem Abschluss des Studiums bei einer Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Landkreis München aus, sind von ihr/ihm die Kosten der Studien- und Prüfungsgebühr für das Studium zurückzuzahlen.
Darüber hinaus ist die auf den theoretischen Anteil des Studiums anteilig anfallende Vergütung zurückzuzahlen.

Herr Wimmer
Ansprechpartner

Telefon:
089 / 6221-1298
Fax:
089 / 6221 44-1298
Zimmer:
MC 3. OG
Bereich:
1.1.2.3
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