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Dienstleistung 

Sportförderung durch den Freistaat Bayern über die Vereinspauschale

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Antragsunterlagen müssen beim Landratsamt München eingereicht werden. Online

Dienstleistung 

Tiergehege anzeigen

Wenn Sie ein Tiergehege errichten, erweitern, betreiben oder wesentlich ändern möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher anzeigen. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu

Dienstleistung 

Historisches Kennzeichen für Oldtimer

Für ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen ein sogenanntes  "H-Kennzeichen" beantragen. Das "H-Kennzeichen" bietet

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Pfandleiherlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig als Pfandleiher oder Pfandvermittler tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei Zeit

Dienstleistung 

Kostenübernahme für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten

Wenn Sie sich die Kosten für die Betreuung Ihres Kindes in einer Kintertagesstätte nicht leisten können, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenübernahme beim Kreisjugendamt zu beantragen.

Dienstleistung 

Wasserwirtschaftliche Beratung und Begutachtung

Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (FSW) des Landratsamtes München nimmt in einigen Bereichen die wasserwirtschaftliche Beratung und Tätigkeit als amtlicher Sachverständiger anstelle des

Dienstleistung 

Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Als Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei können Sie diese bei der Führerscheinstelle in den EU-Kartenführerschein umschreiben lassen. Online

Dienstleistung 

Bauen - Baugenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung

Dienstleistung 

Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (mit Ausbau, z.B. Brunnen, Grundwassermessstellen)

Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher

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