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Zustimmung zur Löschung von Dienstbarkeiten und Abstandsflächenübernahmen

Die Zustimmung zur Löschung von Dienstbarkeiten zugunsten des Freistaats Bayern bei entfallener Grundlage sowie Abstandsflächenübernahmen ist auf Antrag möglich.

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Zeugnis / Genehmigung zur Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist in bestimmten Fällen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) genehmigungspflichtig. Eine ggf. vorliegende

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Wohngeld beantragen

Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Gemeinden und Städte im Landkreis München zuständig. Wenn Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadt

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Wohnberechtigungsschein beantragen

Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Gemeinden und Städte im Landkreis München zuständig. Wenn Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadt

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Werbung an Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Außerhalb geschlossener Ortschaften ist Werbung an Straßen verboten, wenn der Verkehr dadurch beeinträchtigt wird. Für innerörtliche Werbung können Ausnahmegenehmigungen oder andere Erlaubnisse

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Wasserwirtschaftliche Beratung und Begutachtung

Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (FSW) des Landratsamtes München nimmt in einigen Bereichen die wasserwirtschaftliche Beratung und Tätigkeit als amtlicher Sachverständiger anstelle des

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Wassersport, Tauchen, Modellboote

Für die Benutzung der Flüsse und Seen im Landkreis München gelten bestimmte Regeln. Hier erfahren Sie, was an und in den Flüssen und Seen des Landkreises München erlaubt und was nicht zulässig ist.

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Wasserschutzgebiete: Befreiung von einem Ge- oder Verbot beantragen

Wenn Sie in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet Maßnahmen durchführen wollen, die nach der Wasserschutzgebietsverordnung eigentlich verboten sind, können Sie mit entsprechender Begründung im

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Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen

Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Gemeinden und Städte im Landkreis München zuständig. Wenn Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadt

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