Angebot von Wohnraum für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Sie leben im Landkreis München und wollen helfen, geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Wohnung zu verschaffen? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen können und welche Kosten Sie erstattet bekommen können.

Wohnraum anbieten und finden - mit der Wohnraumbörse von "Integreat"

Über die Integreat-App können ab sofort Anbieter und Wohnungssuchende unkompliziert zusammengebracht werden. Wenn Sie Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, können Sie diesen ganz einfach mithilfe eines Online-Formulars in der Integreat-App veröffentlichen. Dafür sind weder Benutzerkonto noch Passwort oder Login notwendig. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:

Wohnraumbörse "Integreat"

01.01.2023

Erstattung von Miet- und Wohnnebenkosten

Ukrainische Geflüchtete können Bürgergeld im Jobcenter oder Leistungen nach dem SGB XII im Sozialamt beantragen. Darüber erhalten sie auch Leistungen zur Begleichung von anfallenden Miet- oder Wohnnebenkosten.

Bei Geflüchteten, die Bürgergeld oder aufgrund ihres Alters oder einer Erwerbsminderung Leistungen nach dem SGB XII beziehen, kann das Jobcenter bzw. das Sozialamt bei der Berechnung der Sozialleistungen angemessene Kosten anerkennen. Diese müssen sich im Rahmen der aktuellen Mietobergrenzen bewegen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Miet- oder Untermietvertag. Auch Wohnnebenkosten können berücksichtigt werden. Informationen zu den Mietobergrenzen gibt es auf der Website des Landkreises unter Mietobergrenzen für Empfänger von Bürgergeld oder Leistungen nach SGB XII

Miete oder Nebenkosten können auch direkt an den Vermieter überwiesen werden, wenn die Geflüchteten schriftlich erklären, dass sie mit der Direktzahlung an den Vermieter einverstanden sind.

Wer Wohnraum kostenfrei zur Verfügung stellt, kann mit seinem Gast eine Beteiligung an den Wohnnebenkosten vereinbaren. Tatsächlich anfallenden Kosten in angemessener Höhe können dann je nach Leistungsbezug vom Jobcenter oder vom Sozialamt berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gastgeber und Geflüchteten. Erklärt sich der Geflüchtete einverstanden, kann die Überweisung direkt an seinen Gastgeber erfolgen.

Ein Formblatt für eine Vereinbarung über die Beteiligung an den Wohnnebenkosten steht hier zur Verfügung:

Häufige Fragen und Antworten

Derzeit möchten viele hilfsbereite Bürger privaten Wohnraum für ukrainische Geflüchtete anbieten. Damit tragen sie dazu bei, Menschen in Not unbürokratisch und wirksam zu unterstützen. Wenn auch Sie Geflüchtete aufnehmen möchten, sollten Sie sich im Vorfeld überlegen, wie lange eine private Unterbringung bei Ihnen möglich ist, welche persönliche Begleitung Sie leisten können und welche Erwartungshaltungen damit verbunden sind. Hilfreiche Empfehlungen und Hinweise wurden beispielsweise von der Caritas oder von ProAsyl herausgegeben.

Geflüchtete, die zunächst privat untergekommen sind, nun aber eine Anschlussunterbringung benötigen, sollten sich vorrangig um eine andere private Wohnmöglichkeit bemühen, da ausreichende Unterbringungskapazitäten des Landkreises München erst im Aufbau sind und noch nicht zu Verfügung stehen. Hier kann beispielweise auf die Wohnraumbörse der Integreat App zurückgegriffen werden.

Geflüchtete bzw. deren Gastgeberinnen und Gastgeber können angemessene Kosten für Miete und Wohnnebenkosten zur Übernahme im Landratsamt München einreichen. Voraussetzung für die Mietkostenerstattung ist, dass ein offizieller Mietvertrag oder Untermietvertrag zwischen der hilfesuchenden und der vermietenden Person geschlossen wird. Die Mietkostenübernahme bemisst sich an den wohnortbezogenen Mietobergrenzen und wird dementsprechend auch maximal als Bedarf im Rahmen der Mietobergrenze berücksichtigt. Wichtig ist, dass der Mietvertrag vor der Unterzeichnung an das zuständige Sachgebiet übermittelt wird. Mehr Informationen zu den Mietobergrenzen finden Sie unter: Mietobergrenzen für Empfänger von Bürgergeld und Leistungen nach dem SGB XII

Welches Sachgebiet im Landratsamt München zuständig ist, hängt davon ab, ob die geflüchtete Person aus der Ukraine im Besitz einer Fiktionsbescheinigung bzw. Aufenthaltserlaubnis ist oder nicht. Der Mietvertrag kann per E-Mail oder per Post eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

Für Geflüchtete Personen ohne Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG:
Landratsamt München „Leistungen nach dem AsylbLG“

Landratsamt München
Mariahilfplatz 17
81541 München
asyl-leistung [at] LRA-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/leistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz-beantragen/

Für Personen mit Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG:

Landratsamt München - Jobcenter
Mariahilfplatz 17
81541 München
jobcenter-ukraine [at] LRA-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

www.landkreis- muenchen.de/themen/arbeit-gewerbe-jobcenter/jobcenter/

Asylsuchende und Geflüchtete sind nicht automatisch haftpflichtversichert. Sie dürfen aber eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Erste Versicherungsanbieter bieten einen erweiterten Versicherungsschutz für Vermieter und Gastgeber an. Erkundigen Sie sich daher vor der privaten Aufnahme von Geflüchteten bei Ihrem Versicherungsanbieter.

Wenn Sie privat entscheiden, Wohnraum zur Verfügung zu stellen und dafür keine Kosten von den Geflüchteten einfordern möchten, können Sie dies in eigener Verantwortung tun. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Beratungsstellen oder Anwaltskanzleien zum Mietrecht. Sollten Sie mit Ihren Gästen eine Beteiligung an den Wohnnebenkosten vereinbaren wollen, können angemessene Beiträge je nach Leistungsbezug vom Jobcenter oder der Asylleistungsabteilung berücksichtigt werden. Dafür muss allerdings eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gastgeber und geflüchteter Person getroffen werden.

Ein entsprechendes Formular finden Sie unter: www.landkreis-muenchen.de/wohnnebenkosten

Eine Zeitspanne von 6 bis 8 Wochen gilt als erlaubnisfreier Besuch. In diesem Zeitraum dürfen Mieter Menschen in eine Mietwohnung aufnehmen, ohne um Erlaubnis der Vermieterin oder des Vermieters zu fragen. Darunter fällt auch die besuchsweise Aufnahme von Geflüchteten. Spätestens bei einem länger andauerndem Besuch jedoch sollten Vermieter informiert werden, um keine Kündigung des Mietverhältnisses zu riskieren.

Wenn einzelne Zimmer zur Mitbenutzung (vergleichbar mit einer Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt werden, handelt es sich um ein Untermietverhältnis. Dafür ist unbedingt die schriftliche Erlaubnis der Hauptmieter und Vermieter einzuholen. Zudem muss der noch nicht unterschriebene Untermietvertrag sowie eine Kopie des Hauptmietvertrags vorgelegt werden. Die Mietobergrenze bei Untervermietung beträgt für 1 Person 500 € kalt. Wenn an mehrere Personen untervermietet wird, erhöht sich die Mietobergrenze um weitere 215 € pro Person.

Sie haben Fragen?

Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet.

Hier erhalten Sie Informationen und Hilfe, wenn

  • Sie den Kontakt zu den ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen,
  • Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen,
  • nahestehenden Personen vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) helfen möchten oder
  • selbst ehrenamtlich Hilfe leisten wollen.

Als Erstanlaufstelle vermittelt das Hilfetelefon schnell und unkompliziert an die zuständigen Stellen weiter und gibt wichtige Erstinformationen beispielsweise auch zu Spendenkonten oder möglichen Anlaufstellen für Sachspenden. Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits in Bayern aufhalten, können mit Fragen zum Ausländerrecht oder auch zur Möglichkeit einer Unterkunft an die zuständigen Stellen der Ausländerbehörde oder Unterbringungseinrichtung verwiesen werden. Das Hilfetelefon leistet hier selbst keinerlei Beratung.

Hilfetelefon: 089 / 54 49 71 99
(Montag bis Freitag 8:00 bis 20:00 Uhr, Samstag und Sonntag 10:00 bis 14:00 Uhr)
E-Mail: ukraine-hotline [at] freie-wohlfahrtspflege-bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"