Qualitätssicherung

Um eine trägerübergreifende Qualität aufrechtzuerhalten, werden einige Vorgehensweisen verbindlich fixiert.

Einmal jährlich findet verbindlich eine Beiratssitzung an der jeweiligen Schule statt. Diese dient dazu, die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe vor Ort zu reflektieren, aktuelle Herausforderungen zu besprechen und einen Einblick in die Schwerpunktthemen vor Ort zu erlangen.

Am Beirat sollten in der Regel folgende Akteure teilnehmen:

  • Schulleitung
  • Schulamt
  • Sachaufwandsträger
  • Fachkraft der Kinder- und Jugendsozialarbeit
  • zuständiger Träger
  • Landratsamt München: Koordination Jugendsozialarbeit, Allg. Jugend- und Familienhilfe und/oder optional Fachdienst Eingliederungshilfe

Die Einladung erfolgt über den jeweilig zuständigen Träger in enger Absprache mit der Schulleitung.

 

Die Fachkräfte vor Ort erstellen einen Jahresbericht, um dem Landratsamt München einen Einblick zur Tätigkeit im Laufe des Schuljahres zu geben. Die Frist hierfür ist in der Förderrichtlinie geregelt.

In Erarbeitung: Das Landratsamt München bemüht sich aktuell, ein trägerübergreifendes Tool für ein Berichtswesen aufzubauen.

Um einen trägerübergreifenden fachlichen Standard in der Kinder- und Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis München erreichen zu können, findet jährlich eine trägerübergreifende Einarbeitungsveranstaltung in Kooperation mit dem Kreisjugendring München-Land statt.  

Diese besteht aus dem Starter Kit vor Beginn eines jeden Schuljahres und aus einer mehrtägigen Basiswissensschulung.

Für einen landkreisweiten trägerübergreifenden fachlichen Standard, finden regelmäßige Trägertreffen statt. Diese werden vom Landratsamt München organisiert und durchgeführt. Zudem werden vom Landratsamt laufend Schulungs- und Vernetzungsangebote für alle Träger und Fachkräfte zu aktuellen Bedarfen angeboten.

Für eine gelingende Qualitätssicherung ist es zwingend notwendig, dass die Träger den Fachkräften regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie Supervision ermöglichen. Dies kann über das Sachkostenbudget im Verwendungsnachweis im Rahmen der Förderrichtlinie abgerechnet werden.

Die Koordination Jugendsozialarbeit im Landratsamt München hat die Aufgabe, eine trägerübergreifende Vernetzung zu ermöglichen. Sie wirkt auf die Umsetzung des Rahmenkonzepts hin und unterstützt die Träger bedarfsgerecht.

Zudem arbeitet sie eng mit den Schulakteuren zusammen und ermöglicht hier einen regelmäßigen Wissenstransfer.

Die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim jeweiligen freien Träger der Jugendhilfe, der als Arbeitgeber fungiert.

Für eine gelingende Kooperation auf Augenhöhe vor Ort mit der Schule, ist es jedoch essentiell, dass sowohl der Träger als auch die Fachkräfte selbst regelmäßige Informations- und Austauschtreffen mit der Schulleitung und ggf. weiteren Akteuren organisieren. Hier hat sich bewährt, einen wöchentlichen Jour fix mit der Schulleitung zu fixieren. Die regelmäßige Präsenz in Lehrerkonferenzen und die Vorstellung der Tätigkeiten der Kinder- und Jugendsozialarbeit sind für eine gelingende Kooperation ebenfalls hilfreic