Rahmenkonzept

Auftrag der Kinder- und Jugendsozialarbeit an Schulen

Kinder- und Jugendsozialarbeit an Schulen (KJSA) im Landkreis München ist eine Leistung nach den §§ 11 und 13 im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Sozialgesetzbuch 8).

Der Auftrag umfasst die Verbindung und Umsetzung präventiver Aspekte und Angebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche am Ort Schule.

Der originäre Auftrag ergibt sich zudem aus § 1 SGB VIII. Dieser sichert jungen Menschen das Recht auf eine Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen, selbstbestimmten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Die Kinder- und Jugendsozialarbeit an Schule ist ein niederschwelliges Jugendhilfeangebot am Ort Schule, das für alle Zielgruppen präsent, leicht zugänglich und erreichbar ist.

Die Fachkräfte orientieren sich im Interesse ihrer Adressatinnen und Adressaten an deren Lebenswelt. Dies ermöglicht die Erfüllung des Auftrags, die jungen Menschen in besonderen Lebenslagen zu stützen und Chancengleichheit zu ermöglichen. Kinder- und Jugendsozialarbeit bringt verschiedene Lebenswelten zusammen und fungiert als Schnittstelle zwischen Schule und außerschulischen Einrichtungen. Hierbei ist die Perspektive der Sozialraumorientierung handlungsleitend.

Die Kooperation der Systeme Jugendhilfe und Schule bringt durch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen und Prinzipien vielfältige Herausforderungen mit sich. Die Kooperation gelingt dann, wenn eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe erfolgt.