Grillen in der Natur

Das Grillen ist aus Rücksichtnahme auf die Natur und andere Badegäste am Deininger Weiher und am Unterföhringer See leider nicht gestattet.

Zugelassen ist das Grillen jedoch in den durch Beschilderung ausgewiesenen Grillzonen am Feringasee, am Heimstettener See und am Unterschleißheimer See, wobei das Grillen auf dem Boden und offene Feuerstellen verboten sind. Pläne mit Grillzonen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Badeseen und Badegewässer.

Kleine Lagerfeuer und Grillfeuer sind auch auf den dafür freigegebenen Kiesbänken der Isar im Landkreis München zulässig, wenn die im Merkblatt Grillerlaubnis an der Isar genannten Auflagen eingehalten werden.