Kurzaufenthalte und Tourismus

Hier finden Sie Informationen zum Thema Kurzaufenthalte & Tourismus und die dazugehörigen Dienstleistungen.


Zuständigkeit

Unsere Leistungen stehen für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München zur Verfügung. Sollten Sie in der Stadt München gemeldet sein, besuchen Sie die Webseite der Landeshauptstadt München.

Landkreis oder Stadt München?


Dienstleistungen

Verpflichtungserklärung zum Aufenthalt für visumspflichtige Besuchende

Wenn Sie Freunde oder Verwandte aus dem Ausland (visumpflichtig) zu einem Besuch nach Deutschland einladen möchten, wird zur Beantragung des Touristenvisums eine Verpflichtungserklärung von Ihnen benötigt.

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