Aufenthaltstitel & Visa
Hier finden Sie Informationen zum Thema Aufenthaltstitel & Visa und die dazugehörigen Dienstleistungen.
Dienstleistungen
Befristeter Aufenthalt
Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum.
Zuwanderung ausländischer Fachkräfte
Die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte und zukünftiger Leistungsträger nach Deutschland nimmt einen immer bedeutenderen Stellenwert ein.
Unbefristeter Aufenthalt
Aufenthaltstitel unbefristet für Nicht-EU-Bürger
Nachfolgende Übersicht der möglichen Niederlassungserlaubnisse bzw. Daueraufenthalt EU gilt nur für Drittstaatsangehörige, welche sich zur Beschäftigung oder zum Familiennachzug im Bundesgebiet aufhalten, sie gilt nicht für Personen, welche aus humanitären Gründen im Besitz eines Aufenthaltstitels nach § 22 – 25 b AufenthG sind, sowie nicht für Familienangehörige von EU-Bürgern.
Sofern Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und eines neuen Reisepasses sind, sollten Sie sich die Niederlassungserlaubnis "übertragen" lassen.
EU-Bürger
Aufenthalt von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen
Hier finden Sie Hinweise für EU-Bürger zu den Themen Freizügigkeit, Daueraufenthaltsrecht (Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts; Aufenthaltskarte; Daueraufenthaltskarte), Arbeitserlaubnis sowie Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde.

