Einbürgerung & Staatsangehörigkeitsrecht

Willkommen im Sachgebiet 4.6.2.5 des Landratsamts München! Hier sind Sie richtig, wenn Sie Fragen oder Anliegen rund um die Themen Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht oder Namensrecht haben. Zudem kümmern wir uns auch um das Pass-und Melderecht sowie um das Personenstandsrecht. Wir beraten Sie bei der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit, überprüfen Ihre Staatsangehörigkeit und klären Sie über mögliche Verlust- und Erwerbsmöglichkeiten auf. Im Namensrecht informieren wir Sie über die gesetzlichen Bestimmungen für Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz. Darüber hinaus erstellen wir Vorbeglaubigungen zum Beispiel für deutsche Personenstandsurkunden und Meldebescheinigungen.

Dienstleistungen

Einbürgerung

Mit einem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.

Namensänderungen

Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt.

Staatsangehörigkeitsausweis

Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit auf Verlangen einer Behörde durch eine Urkunde nachweisen müssen, können Sie die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragen.

Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie aufgeben, wenn Sie den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären und die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihren Verzicht genehmigt.

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