Aktionsplan UN-BRK

Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderung - Begeben Sie sich mit uns auf den Weg zu einem inklusiven Landkreis!

Der Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis München stützt sich auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossene UN-Behindertenrechtskonvention (2006), die Deutschland am 24. Februar 2009 ratifiziert hat.
Durch die UN-Behindertenrechtskonvention, die am 26. März 2009 in Kraft getreten ist, hat ein Paradigmenwechsel stattgefunden: Während früher das medizinisch-defizitäre Verständnis von Behinderung im Vordergrund stand, ist es durch die UN-BRK gelungen, einen Ansatz zu etablieren, welcher Behinderung als Bereicherung der menschlichen Vielfalt ansieht.

Zur Umsetzung der Konvention im Landkreis München hat der Kreistag im Dezember 2015 den ersten Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderungen verabschiedet. Dieser Aktionsplan ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft.

Die Erstellung des Aktionsplans basiert dabei auf einem beteiligungsorientierten Prozess, in den sowohl Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Vertreter:innen aus Politik, der Verwaltung, die Sozialverbände als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger intensiv eingebunden waren.

Mit dem Aktionsplan wird auf die Belange von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit aufmerksam gemacht und gleichzeitig werden konkrete Handlungsempfehlungen für einen inklusiven Landkreis genannt. Das Ziel ist eine inklusive, vielfältige Gesellschaft, in der jeder Mensch in seiner Individualität akzeptiert wird, selbstbestimmt leben kann und die gleichen Chancen, Rechte und Möglichkeiten zur Teilhabe hat – unabhängig von Geschlecht, Alter, sozialer und kultureller Herkunft, Religionszugehörigkeit, Bildung, sexueller Orientierung oder von eventuellen Behinderungen.

Fortschreibung des Aktionsplans

Durch den bestehenden Aktionsplan konnten auf dem Weg zu einem inklusiven Landkreis bereits  große Schritte zurückgelegt werden, dennoch haben wir noch einen langen Weg vor uns. Deshalb hat der Kreistag am 3. Mai 2022 die Fortschreibung des wegweisenden Dokuments beschlossen. Im Rahmen der Fortschreibung gilt es nun weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen und mit messbaren Indikatoren die Fortschritte zu prüfen.

Bei der Erstellung der Fortschreibung des Aktionsplans ist erneut eine Beteiligung der Bürger:innen des Landkreises vorgesehen. Das gilt ganz besonders für Personen mit Behinderungen und deren Angehörige. Durch die Mitwirkung von Betroffenen, werden deren Belange in den Vordergrund gestellt.
Darüber hinaus ist es notwendig, Fachleute aus der Verwaltung, aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie aus Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen, aus Unternehmen und der Politik einzubinden, um Inklusion nicht mehr nur als Begriff stehen zu lassen, sondern um gemeinsam die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und psychischer Beeinträchtigung zu ermöglichen.

Machen Sie sich mit uns auf den Weg und helfen Sie mit, den Landkreis inklusiver zu machen:
Wenn Sie weitere Ideen, Wünsche oder Lösungsvorschläge für die im Aktionsplan dargestellten Handlungsfelder und Maßnahmen haben, können Sie sich gerne an das Inklusionsteam wenden.

Wir bedanken uns bereits jetzt bei allen Mitwirkenden und freuen uns auf die Umsetzung mit Ihnen.

Kontakt

Frau Bayram
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