SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Seit 01.02.2014 muss für jede Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer abgegeben werden.

Dieses SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die vormalige Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (Einzugsermächtigung), die seit 01.08.2005 bei jeder Zulassung abgegeben werden muss.

Beim SEPA-Lastschriftmandat (= SEPA-Kombimandat) ist folgendes zu beachten:

  1. Das SEPA-Lastschriftmandat muss immer im Original vorgelegt oder vom Antragsteller vor Ort ausgefüllt werden. Die Vorlage einer Kopie oder eines Faxes ist nicht zulässig.
  2. Für das SEPA-Lastschriftmandat sind zwei Unterschriften nötig. Es muss der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter unterschreiben. Dies ist auch notwendig, wenn der Kontoinhaber und der Fahrzeughalter identisch sind.
  3. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nun die IBAN (International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) eingetragen werden.
  4. Ein schon ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat darf nachträglich nicht mehr verändert werden. Bitte überprüfen Sie Ihre eingetragenen Daten im SEPA-Lastschriftmandat vor Vorlage bei der Zulassungsbehörde nochmals genau.

Die Vordrucke zum SEPA-Lastschriftmandat sowie zur Vollmacht inklusive SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier und bei den einzelnen Dienstleistungsbeschreibungen der jeweiligen Zulassungsvorgänge.

Kontakt

Fachbereich 3.3.4 
Kfz-Zulassungsstelle

E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.deKfz-Zulassungsstelletitle="Interner Link, öffnet im selben Fenster." class="link__mail"
Telefon: 089 / 6221 - 3140, -3183 oder -3000