Zulassungen für andere Landkreise / Städte

wenn Ihr Hauptwohn- bzw. Betriebssitz in einem der aufgeführten Landkreise bzw. Stadt liegt:

  • Landkreis Altötting
  • Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Landkreis Berchtesgadener Land
  • Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Landkreis Garmisch-Partenkirchen
  • Landkreis Miesbach
  • Landkreis Mühldorf am Inn
  • Landkreis Rosenheim
  • Landkreis Starnberg
  • Landkreis Traunstein
  • Stadt Rosenheim

können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamts München in Grasbrunn diverse Zulassungsvorgänge vornehmen lassen.

Wichtig: Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München können im Gegenzug auch in den oben aufgeführten Zulassungsstellen alle möglichen Belange rund um Auto und Kfz bearbeiten lassen.

Hinweise

  1. Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug in Grasbrunn zulassen, bleibt die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Ihres Hauptwohnsitzes bzw. Betriebsitzes weiter bestehen.
  2. Die Fahrzeuge bekommen, egal bei welcher dieser Zulassungsbehörden sie zugelassen werden, immer ein Kennzeichen der für den Hauptwohnsitz/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde.
  3. Falls Sie ein Wunschkennzeichen bei Ihrem Heimatlandkreis reserviert haben, können Sie diese Reservierung auch bei uns nutzen. Bei der Reservierung erhalten Sie eine PIN-Nummer, die Sie bei uns mit angeben müssen.
  4. Durch den elektronischen Datenaustausch über das Kraftfahrt-Bundesamt werden die Daten an die für den Wohnort/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständige Zulassungsbehörde unverzüglich weitergeleitet.
  5. Sollten notwendige Unterlagen fehlen bzw. unvollständig sein, kann ein Antrag leider nicht abschließend bearbeitet werden.
  6. Zulassungsanträge müssen gegebenenfalls bis zur Bezahlung zurückgestellt werden, wenn der Fahrzeughalter Steuerschulden hat.
  7. Falls Gebührenrückstände bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorhanden sind, kann der Vorgang in Grasbrunn leider nicht bearbeitet werden. In diesen Fällen wird an die zuständige Zulassungsbehörde verwiesen.
  8. Wird aufgrund einer rechtlichen Abweichung eine Ausnahmegenehmigung benötigt, so kann Ihr Zulassungsantrag nur bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt werden.

Ihre Vorteile

  • Sie werden flexibler bei der Abwicklung von Fahrzeugzulassungen.
  • Privatpersonen können Zulassungsvorgänge nach ihrer Wahl oder am Ort ihres Arbeitsplatzes erledigen.
  • Kraftfahrzeughändler und Zulassungsdienste können Zulassungsvorgänge von mehreren Zulassungsbezirken bei der Kfz-Zulassungsstelle in Grasbrunn abwickeln.
  • Durch weniger und kürzere Wege vermindert sich der CO2-Ausstoß und gleichzeitig werden Benzinkosten reduziert.

Kontakt

Fachbereich 3.4.2 
Kfz-Zulassungsstelle

E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.deKfz-Zulassungsstelletitle="E-Mail schreiben" class="link__mail"
Telefon: 089 / 6221 - 3000

Anschrift und Öffnungszeiten