Influenza-Impfung

Eine Influenza-Erkrankung verläuft bei gesunden Kindern oder bei Erwachsenen unter 60 Jahren in der Regel ohne schwerwiegende Komplikationen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung deshalb nur für bestimmte Personengruppen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die STIKO von einer Influenzaimpfung anderer Personen abrät. Bei Bedarf sollte mit dem behandelnden Arzt eine Impfnotwendigkeit geklärt werden und ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Auch viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten die Influenzaimpfung an, um Grippeerkrankungen und dem damit verbundenen Arbeitsausfall vorzubeugen.

Die saisonale Influenza wird von unterschiedlichen Gruppen von Influenzaviren verursacht – 2 Gruppen von Influenza-A-Viren und zwei Gruppen von Influenza-B-Viren. Von diesen vier Gruppen zirkulieren weltweit verschiedene Varianten. Der saisonale Influenza-Impfstoff enthält Bestandteile jener Virus-Varianten, die am wahrscheinlichsten in der kommenden Saison das Infektionsgeschehen bestimmen werden.

STIKO-Empfehlung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung

  • für alle Personen ab 60 Jahre

Die STIKO empfiehlt für Personen ab 60 Jahren eine Influenza-Impfung mit einem Hochdosis-Impfstoff. Da Influenza bei dieser Personengruppe eine häufige und potenziell schwer verlaufende Erkrankung ist, kann man selbst mit einer leicht besseren Wirksamkeit eine zusätzliche relevante Anzahl an Influenza-Fällen und schweren Verläufen verhindern.

  • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
  • für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z. B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z. B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefiziten oder HIV)
  • für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z. B. medizinisches Personal),
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.