FAQ Führerschein

Die Führerscheinstelle des Landkreises München ist nur für Bürgerinnen und Bürger der 29 Gemeinden und Städte des Landkreises München zuständig. Die Führerscheinstelle des Landkreises München ist nicht für das Stadtgebiet München zuständig. Sollten Sie im Stadtgebiet München wohnhaft sein, wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München.

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • ggf. Bescheinigung über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
  • Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten) (nur bei Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit)

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten  Begutachtungsstelle für Fahreignung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr) (nur bei Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit)
  • ggf. Bescheinigung über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
  • Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten) (nur bei Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit)

Die Bearbeitungszeiten können Sie den jeweiligen Dienstleistungen unter dem Punkt „Bearbeitungszeit und Fristen“ entnehmen. Bitte beachten Sie, dass die dort angegebenen Bearbeitungszeiten den Regelfall darstellen und nur bei vollständig eingereichten Unterlagen eingehalten werden können.

Falls Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, bitten wir Sie dringlich vorher einen Termin zu vereinbaren.

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Über die Webseite des Landkreises München können Sie bequem online einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren.  Sobald Ihr Termin bestätigt ist, erhalten Sie innerhalb des nächsten Werktages eine gesonderte E-Mail. 
 

Die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen entnehmen Sie den jeweiligen Dienstleistungen unter dem Punkt „Erforderliche Unterlagen“.

Die Antragstellung muss in der Regel persönlich erfolgen, da hier u. a. die Unterschrift des Antragstellers benötigt wird.

Die Abholung kann grundsätzlich durch eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern diese sich mit Ihrem eigenen Ausweis identifizieren kann und alle erforderlichen Unterlagen u.a. alter Führerschein (z. B. bei Verlängerung oder begleitenden Fahren mit 17), Prüfbescheinigung (z. B. nach bestandener Prüfung) vorliegen.

Zur Antragstellung muss ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Die Anforderungen an ein Lichtbild sind auf der Foto-Mustertafel des BMI veranschaulicht. Das biometrische Lichtbild muss im Original vorgelegt werden und kann aktuell noch nicht digital eingescannt und übermittelt werden. 
 

Die erforderlichen Unterlagen (u. a. Unterschriftsblatt, biometrisches Lichtbild, Kurzantrag, ggf. aktuelle Sehtestbescheinigung, ggf. Erste-Hilfe-Nachweis) übermitteln Sie bitte per Post an die Führerscheinstelle des Landkreises München.

Bitte sehen Sie von einer persönlichen Vorsprache zur Abgabe der Unterlagen ab, da dies für ein Onlineverfahren nicht vorgesehen ist. Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe von Unterlagen ist nicht erforderlich.

Die Unterlagen werden zudem im Original benötigt, es reicht daher aktuell noch nicht aus, wenn Sie Ihr biometrisches Lichtbild einscannen und uns digital zusenden.

Bei einem Onlineantrag muss u. a. bei einer Namensänderung/Auflagenänderung oder bei Umtausch von Papierführerschein oder der Eintragung der Schlüsselzahl B 96 / B 196 / B197 oder bei einer Ausländischen Umschreibung der Führerschein im Original zugeschickt werden.

Sie erhalten sobald der Führerschein im Original bei uns eingetroffen ist eine Ausnahmegenehmigung mit welcher Sie innerhalb Deutschlands wieder einen Nachweis über die Fahrberechtigung haben. Fahrten ins Ausland sind bis zum Erhalten des neuen Scheckkartenführerscheins nicht möglich. Sofern Sie während der führerscheinlosen Zeit (ca. 1 Woche) innerhalb Deutschlands aufgehalten werden, können Sie auf die Onlineantragstellung verweisen. Die Polizei wird dann Rücksprache mit der Führerscheinstelle halten. Der originale Führerschein wird zur Entwertung benötigt, da Ihnen ansonsten der neue Scheckkartenführerschein nicht per Direktversand übermittelt werden kann. Ihr ausländischer Führerschein wird im Original benötigt, da dieser zur Echtheitsüberprüfung geschickt werden muss. Bei der ausländischen Umschreibung ist kein Direktversand möglich. Der deutsche Scheckkartenführerschein muss vor Ort in der Führerscheinstelle abgeholt werden.

Ein Erste-Hilfe Kurs wird bei einer erstmaligen Erteilung, bei einem begleitenden Fahren mit 17 und bei einer Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis benötigt.

Der Erste-Hilfe Kurs muss mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten erfassen und von einem amtlich anerkannten Träger durchgeführt worden sein.

Im Falle der Erweiterung, der Neuerteilung oder Erteilung nach Ablauf der Gültigkeit einer befristeten Fahrerlaubnis ist auf einen Erste-Hilfe Kurs nur zu verzichten, wenn bereits zuvor an einer Schulung in Erste Hilfe teilgenommen worden ist. Hier ist ein Nachweis der Ersten Hilfe vorzulegen.

Der Erste-Hilfe Kurs ist grundsätzlich unbefristet gültig. Bitte beachten Sie, dass die bisherigen Bescheinigungen über „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ nicht mehr gültig sind.

Eine Sehtestbescheinigung bzw. ein augenärztliches Gutachten ist 2 Jahre ab Ausstellung gültig.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit den Antrag über Ihre Gemeinde-/Stadtverwaltung (außer bei Ersatzführerschein bei Verlust) oder direkt vor Ort bei der Führerscheinstelle in Grasbrunn zu stellen (bitte vorab einen Termin vereinbaren).

Um weitere Begleitpersonen zum Fahren mit 17 nachtragen zu können muss ein erneuter Zusatzantrag für das begleitende Fahren mit 17 gestellt werden, auf welchem die neue Begleitperson eingetragen wird und beide Erziehungsberechtigte unterschreiben müssen. Dem Antrag sind dann noch eine Personalausweis- und Führerscheinkopie der neuen Begleitperson beizufügen. Sobald der Antrag mit allen Unterlagen vorliegt und die Begleitperson alle Voraussetzungen erfüllt (u.a. älter als 30 Jahre, nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung für das begleitenden Fahren mit 17 Jahren, mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis), kann nach vorheriger Terminvereinbarung  eine neue BF17-Fahrberechtigung mit der neuen Begleitperson ausgestellt werden. Für die Nachtragung einer Begleitperson fallen zusätzliche Gebühren an.

Um einen bereits vereinbarten Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde abzusagen, schreiben Sie einfach eine E-Mail an fahrerlaubnis [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" mit Angabe der Terminnummer, Vorname, Nachname und Geburtsdatum und Ihr Termin kann auf Ihren Wunsch storniert werden.

Der Versand von Führerscheinen zu Ihnen nach Hause ist in vielen Fällen möglich. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Versand von Führerscheinen.

Mit der BF17-Fahrberechtigung dürfen Sie auch noch 3 Monate nach Ihrem 18 Geburtstag im Inland weiterhin Kraftfahrzeuge führen. Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie grundsätzlich auch mit der BF17-Fahrberechtigung ohne Begleitpersonen Kraftfahrzeuge im Inland führen.

Das Ablaufdatum Ihrer BF17-Fahrberechtigung finden Sie wie unten aufgezeigt auf Ihrer BF17-Fahrberechtigung kurz nach Ihrer Unterschrift.

Muster: 
Auf der Prüfbescheinigung "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre" unterhalb von

Unterschrift der Fahrerlaubnisinhaberin/des Fahrerlaubnisinhaber

Die Bescheinigung ist bis zur Aushändigung des Führerscheins, längstens jedoch bis zum (Datum) gültig; soweit die Bescheinigung maschinell ausgefüllt ist, ist sie auch ohne Unterschrift der ausstellenden Behörde gültig.