Versand von Führerscheinen
Das Landratsamt München bietet in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei den Versand von Führerscheinen an: Ihr Führerschein wird von der Bundesdruckerei direkt zu Ihnen nach Hause geschickt.
Ein zusätzlicher Gang zur Führerscheinstelle, um Ihren neuen EU-Kartenführerschein abzuholen, ist in vielen Fällen nicht mehr notwendig.
Beim Direktversand sendet die Bundesdruckerei den Führerschein direkt per Einwurf-Einschreiben an Ihre Meldeadresse. Der Führerschein wird an Ihren Hauptwohnsitz geschickt, den Sie auch auf dem Führerscheinantrag angeben. Sofern sich Ihre Anschrift nach der Führerscheinantragstellung ändert, haben Sie dies der Führerscheinstelle umgehend mitzuteilen.
Im Rahmen des Direktversandes verbleibt der alte Führerschein in Ihrem Besitz. Im Rahmen der Antragstellung wird der alte Führerschein durch einen Stempel bzw. Aufkleber vor Ort nachträglich befristet. Auf diese Weise wird ohne weitere Kosten sichergestellt, dass Sie für die Zeit bis zum Erhalt des neuen EU-Kartenführerscheins weiterhin im Besitz eines Nachweises über die Fahrerlaubnis sind. Der bisherige Führerschein ist längstens bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins gültig.
In folgenden Fällen kann der Führerschein an Ihren Hauptwohnsitz geschickt werden:
- Umtausch eines alten Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein*,
- Umtausch eines EU-Kartenführerscheins*,
- Wechsel vom begleiteten Fahren mit 17 (rosafarbene Prüfbescheinigung) auf EU-Kartenführerschein ab 18 für Klasse B,
- Ersatzführerschein aufgrund von Namensänderung*,
- Änderung von Auflagen*,
- Internationaler Führerschein,
- rechtzeitige Verlängerung einer Lkw- oder Bus-Fahrerlaubnis (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE) *und
- bei einem Ersatzführerschein aufgrund von Verlust oder Diebstahl, soweit bei Antragsstellung eine eidesstattliche Versicherung oder Diebstahlsanzeige vorgelegt wird.
*Bitte beachten Sie, dass in den o.g. Fällen ein Direktversand nur möglich ist, wenn der bisherige originale Führerschein vorab der Führerscheinstelle übersandt wurde.
Nicht möglich ist der Versand bei Erst- oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Erweiterung einer Fahrerlaubnis, der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis oder bei einem Wechsel vom begleitenden Fahren mit 17 auf EU-Kartenführerschein, wenn Sie bereits Führerschein-Klassen besitzen oder mehrere Führerschein-Klassen beantragen. In diesen Fällen ist grundsätzlich eine Abholung bei der Führerscheinstelle notwendig, soweit eine Aushändigung durch die technische Prüfstelle nicht möglich ist.
Bei Ersterteilungen und Erweiterungen erfolgt die Aushändigung standardmäßig durch die technische Prüfstelle (TÜV). Eine Aushändigung durch die technische Prüfstelle ist nicht möglich bei Doppelklasse (= z.B. Antragstellung für Klasse B und BE gleichzeitig) oder Antragsänderung, wenn Sie beispielsweise die Prüfung auf manuelles Schaltgetriebe beantragt haben und sich später für eine Prüfung auf Automatik (Schlüsselzahl 78 oder 197) entscheiden.
In Ausnahmefällen kann der Versand auch bei Erteilungsvorgängen, d.h. Ersterteilung, Erweiterung, und Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit möglich sein.
In diesem Fall bitten wir um Zuschrift unter fahrerlaubnis [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" unter Nennung Ihres Aktenzeichens, Namen und Geburtsdatum, sowie einer kurzen Beschreibung Ihrer Situation. Alternativ erreichen Sie uns telefonisch unter 089 / 6221 – 3000.
Voraussetzung:
Ihr Hauptwohnsitz muss sich im Landkreis München befinden.
Gebühren:
Für den Direktversand des Führerscheins fällt eine Gebühr in Höhe von 5,25 EUR an.
Hinweise:
Wenn Ihr Führerschein nicht innerhalb von sechs Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eintrifft oder Eintragungen im Führerschein nicht richtig sind, wenden Sie sich umgehend an die Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle). Die Führerscheinstelle setzt sich dann mit der Bundesdruckerei zwecks Sendungsverfolgung beziehungsweise der erforderlichen Anpassungen Ihres EU-Kartenführerscheins in Verbindung. Eine eigenständige Nachfrage bei der Bundesdruckerei ist nicht möglich.