Deutschland-Ticket

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement zum 01.05.2023 einzuführen.

Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des ÖPNV und stellt einen Baustein für einen attraktiven ÖPNV dar. Daneben wird mit dem von Bund und Ländern noch zu erarbeitenden Ausbau- und Modernisierungspakt auch das verkehrliche Angebot weiterentwickelt.

Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an der Finanzierung und stellt für das Deutschlandticket ab 2023 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Der auf den Freistaat Bayern entfallende Anteil beträgt gemäß § 9 Abs. 3 Regionalisierungsgesetz (RegG) 317.500.000 Euro.

Bund und Länder haben sich weiterhin darauf verständigt, dass die notwendige Auskömmlichkeit des Tarifs für das Deutschlandticket gewährleistet wird. Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen im Einführungsjahr 2023 entstehen, werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Für die Folgejahre wollen Bund und Länder gemeinsam vereinbaren, wie die Finanzierung durch Ticketeinnahmen und Zuschüsse sichergestellt wird.

Im Zuge der Einführung des Deutschlandtickets erlässt der Landkreis München die nachfolgende Allgemeinverfügung (Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007) über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif.