Corona-Test
Aktuelle Regelungen
Mit Wirkung zum 25.11.2022 werden die Konstellationen für anlasslose Testungen asymptomatischer Personen (sog. Bürgertestungen nach § 4a Abs. 1 TestV a. F.) eingeschränkt.
Die Ansprüche bestehen bis einschließlich 28. Februar 2023!
Testmöglichkeiten im Landkreis München
Bitte klicken Sie auf den gewünschten Reiter, um die Testzentren anzuzeigen.
Standort | Öffnungszeiten und Testarten |
Haar Wasserburger Straße 43-47 | PCR-Tests und PoC-Antigenschnelltests ohne Termin Die Öffnungszeiten über die gesetzlichen Feiertage: 01.01.2023 – 10.00 Uhr – 14.00 Uhr Vorab-Registrierung: Anleitung zum Abruf von PCR-Befunden über Synlab: PCR-Testergebnis erhalten (Testzentrum Haar) |
Höhenkirchen-Siegertsbrunn Parkplatz Waldfriedhof, Neugrundweg | PCR-Tests und PoC-Antigenschnelltests mit Termin Die Öffnungszeiten über die gesetzlichen Feiertage: Am 24./25. und am 31.12.2022 hat das Testzentrum geschlossen. Am 26.12.2022 ist das Testzentrum von 08 - 11 Uhr geöffnet. Am 01.01.2023 bleibt das Testzentrum geschlossen. Am 06.01.2023 ist das Testzentrum von 13-16 Uhr geöffnet. Online-Terminvereinbarung: |
Neubiberg 85579 Neubiberg | PCR-Tests und PoC-Antigenschnelltests ohne Termin Montag-Mittwoch: 7:30-13:30 Uhr Neue Öffungszeiten ab 12.12.2022: Montag-Mittwoch: 8:00-13:00 Uhr Die Öffnungszeiten über die gesetzlichen Feiertage: Am 24./25./26. und am 31.12.2022 ist das Testzentrum von 10 - 15 Uhr geöffnet. |
Pullach Hans-Keis-Straße 59 | PCR-Tests und PoC-Antigenschnelltests ohne Termin Die Öffnungszeiten über die gesetzlichen Feiertage: Am 24.12.2022 ist das Testzentrum von 08 - 12 Uhr geöffnet. Am 31.12.2022 sowie am 01.01.2023 und am 06.01.2023 bleibt das Testzentrum geschlossen. Vorab-Registrierung: Anleitung zum Abruf von PCR-Befunden über Synlab: PCR-Testergebnis erhalten (Teststation Pullach) |
Unterschleißheim Stadionstr. 196 A | PCR-Tests und PoC-Antigenschnelltests mit Termin Montag-Sonntag: 8:00-12:00 Uhr, 13:00-17:00 Uhr Die Öffnungszeiten über die gesetzlichen Feiertage: 01.01.2023 – 10.00 Uhr – 14.00 Uhr Online-Terminvereinbarung: |
Download Übersicht der privaten Schnellteststationen
Eine Übersicht zum Testangebot in Apotheken finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#coronatest_apotheke.
Die Ärzte-Suche der KVB finden Sie unter www.kvb.de.
Testansprüche
PoC-Antigenschnelltests
Kostenlose PoC-Antigenschnelltests gibt es nur noch für folgende asymptomatische Personen mit entsprechendem Nachweis:
- Besucher und Bewohner vulnerabler Einrichtungen:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen
- stationäre Pflegeeinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für ambulante Operationen
- Dialysezentren
- ambulante Pflege
- ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
- Tageskliniken
- Entbindungseinrichtungen
- ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch beschäftigt sind,
- Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,
- Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.“
Die Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro gibt es mit der letzten Aktualisierung der Testverordnung nicht mehr.
Kostenpflichtige PoC-Antigenschnelltests
Kostenpflichtige Tests können weiterhin ausschließlich durch private Teststellenbetreiber sowie sonstige Leistungserbringer (z.B. Apotheken, Ärzte, Rettungsdienste) ergänzend angeboten werden. Hier sind alle anlasslosen Testungen für asymptomatische Personen, die nicht durch die Testverordnung abgedeckt sind, einbezogen. Das Angebot und die Preisgestaltung kostenpflichtiger Tests unterliegen nicht der Aufsicht durch den ÖGD.
PCR-Tests
Kostenlose PCR-Tests
Kostenlose PCR-Tests gibt es z. B. für
- Personen mit COVID-19 typischen Symptomen – jedoch nur im Rahmen der Krankenbehandlung beim Arzt!
- asymptomatische Personen nach einem positiven Antigen-Schnelltest, Test zur Eigenanwendung oder nach positivem Pooling-Test bei Vorlage Testzertifikat oder Abbildung des positiven Testergebnisses
- Sonstige Ansprüche bestehen weiterhin nach den §§ 2, 3 und 4 TestV, wobei die genannten Personengruppen keinen strikten Anspruch auf eine PCR Testung haben und die Art der Testdurchführung im Ermessen des Leistungserbringers liegt. Es muss die Vorlage eines geeigneten Nachweises bei der Testung erfolgen.
Hinweis: Bei ausgelasteten PCR-Kapazitäten wird die Auswertung der PCR-Tests in den Laboren priorisiert (Priorisierungsgruppen nach Nationaler Teststrategie).
Kostenpflichtige PCR-Testungen
Kostenpflichtige Tests können weiterhin ausschließlich durch private Teststellenbetreiber sowie sonstige Leistungserbringer (z.B. Apotheken, Ärzte, Rettungsdienste) ergänzend angeboten werden. Das Angebot und die Preisgestaltung kostenpflichtiger Tests unterliegen nicht der Aufsicht durch den ÖGD.
Bitte informieren Sie sich vorab...
- ob Sie einen Anspruch auf eine kostenlose Testung haben (legen Sie den entsprechenden Nachweis beim Test vor);
- wo Sie Ihren kostenlosen Test durchführen lassen können (siehe Übersicht Testzentren und Teststellen weiter unten).
Bitte beachten Sie:
- Die lokalen (kommunalen) Testzentren führen ausschließlich kostenfreie Testungen nach TestV durch.
- Wenn Sie einen Test auf Selbstzahlerbasis wünschen, informieren Sie sich bitte eigenständig bei allen anderen Teststationen.
Zum Test bitte mitbringen
- geeignete Dokumente zum Nachweis der Berechtigung
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) zum Nachweis der Identität
- Kinder und Jugendliche können sich auch mittels Kinderreisepasses oder mittels eines Schülerausweises ausweisen
- Mund-Nasen-Schutz (ggf. FFP2-Maske)
- Minderjährige brauchen für den Test entweder eine Einverständniserklärung der Eltern oder müssen in Begleitung eines Elternteils erscheinen.
Rückfragen
Für Rückfragen erreichen Sie das Gesundheitsamt im Landratsamt München unter 089 6221 - 1000.