Corona-Test

Aktuelle Regelungen

Laut Coronavirus-Testverordnung entfallen mit Ablauf des 28.02.2023 alle kostenlosen Testansprüche.
Alle kommunalen Testzentren sind daher seit dem 01.03.2023 geschlossen.

Sie haben jedoch weiterhin die Möglichkeit, kostenpflichtige Testungen (sog. „Selbstzahlertests“) bei privaten Teststellenbetreibern oder Apotheken durchführen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort, welche Stellen diese Leistung anbieten.

Bei Krankheitssymptomen wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Facharzt. Dieser kann entscheiden, ob eine Testung auf das SARS-CoV2-Virus im Rahmen der Krankenbehandlung notwendig ist.

Weiterführende Informationen finden Sie unter: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests (bundesgesundheitsministerium.de)